Baustellenkoordintion

gemäß §3 der Baustellenverordnung:

  • Ausarbeitung von SIGEPLÄNEN
  • Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Beratung und Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen für Wartung und Instandsetzung
  • Überprüfung der Einhaltungder Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmenauf der Baustelle