Baustellenkoordintion
gemäß §3 der Baustellenverordnung:
- Ausarbeitung von SIGEPLÄNEN
- Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Beratung und Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen für Wartung und Instandsetzung
- Überprüfung der Einhaltungder Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmenauf der Baustelle